Karlsruhe, 5.12.2019
Tierversuche sind während der Entwicklung von Arzneistoffen und Arzneimitteln grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben. Die zuständige Bundesoberbehörde (das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte - BfArM) fordert entsprechende Versuchsergebnisse, bevor eine Zulassung als Arzneimittel erteilt wird. Das bedeutet, dass jedes in der Bundesrepublik erhältliche Arzneimittel vor der Anwendung am Menschen zunächst an Tieren getestet werden muss.
Dies kann dann entfallen, wenn die Daten bereits durch vorhergehende Versuche ausreichend bekannt und z. B. publiziert sind.
Anders als beispielsweise in der Kosmetikindustrie ist ein vollständiges Ausweichen auf andere Methoden (z. B. Zellkulturmodelle) derzeit aus rechtlichen Gründen noch nicht möglich. Die medizinischen Fragestellungen sind auch typischerweise andere, als die lediglich auf die Verträglichkeit auf der Haut beschränkten Tests bei Kosmetika.
In allen Bereichen unserer Forschung, in denen es dennoch möglich ist, wenden wir anerkannte Alternativ-Verfahren zum Ersatz der Tierversuche an wie z. B. Zellkulturen, Testung an Hühnereimembranen und isolierten Zellbestandteilen.
Einige Versuche müssen jedoch an Tieren durchgeführt werden, und wie oben bereits dargelegt, schreibt uns die Zulassungsbehörde dies so vor (im Übrigen auch jedem anderen forschenden pharmazeutischen Unternehmen in Europa).
Diese noch erforderlichen Versuche führen wir an Ratten, Mäusen und Meerschweinchen durch. Da wir schwerpunktmäßig im ZNS-Bereich (ZNS=Zentrales Nervensystem) forschen, sind hier vor allem reine Verhaltenstests zu nennen, bei denen die Tiere den jeweiligen Pflanzenextrakt über das Futter aufnehmen und im Anschluss daran das Verhalten und eine eventuelle Veränderung desselben untersucht wird. Es leuchtet ein, dass dies im Säugerorganismus untersucht werden muss und z. B. eine Zellkultur diese komplexen Vorgänge und ein Verhalten nicht abbilden kann.
Die Forschung in der Unternehmensgruppe Dr. Willmar Schwabe steht im Einklang mit sämtlichen gesetzlichen Regularien (z. B. Tierschutzgesetz) und Leitlinien; dies wird durch die Landesbehörden kontinuierlich überwacht.