COVID-19: Verordnung von Phytopharmaka in deutschen Hausarztpraxen

2023-11-15
Nahaufnahme von Pellargonium-Blüten

Bei milden Verläufen einer COVID-19-Infektion könnten pflanzliche Arzneimittel die Symptome der oberen Atemwege und das Wohlbefinden der Patienten verbessern. Dennoch wurden während der Corona-Pandemie in hausärztlichen Praxen bei diesen Patienten Phytotherapeutika relativ selten verordnet. 

Dieses Ergebnis erbrachte eine auf elektronischen Patientendaten aus der Disease-Analyzer-Datenbank (IQVIA) beruhende Querschnittsstudie. In der Datenbank werden Arzneimittelverordnungen, Diagnosen sowie allgemeine medizinische und demografische Daten erfasst. Informationen zum Selbstkauf von Präparaten in der Apotheke werden nicht dokumentiert.

Die Auswertung berücksichtigt die Daten von 558.734 Patienten, bei denen zwischen März 2020 und Dezember 2022, in einer der 1237 hausärztlichen Praxen die Diagnose COVID-19-Infektion gestellt wurde. Zielkriterium war der Anteil an Patienten, die innerhalb von 14 Tagen nach der Diagnose-Stellung mindestens eine Verordnung eines Phytopharmakons zur Behandlung der Symptome der oberen Atemwege erhielten.

Die Ergebnisse im Einzelnen: Im kompletten Studienzeitraum wurden bei 1,8 % der COVID-19-Patienten (n = 10.294, in 814 Praxen) ein Phytotherapeutikum verordnet. Der Anteil stieg kontinuierlich von 0,6 % im ersten Quartal 2020 auf 2,4 % im vierten Quartal 2022. Die Prävalenz der Phytotherapeutika-Verordnung war bei Frauen leicht höher als bei Männern (2,0 % vs. 1,7 %) und stieg mit dem Alter von 1,4 % bei den 16-30-Jährigen auf 2,2 % bei über 65-Jährigen an. Der am häufigsten verordnete Wirkstoff bzw. Präparat war Cineol (29 %), gefolgt von Sinupret (22 %), Bronchipret (18 %), Prospan (17 %), und Umckaloabo (7 %). 

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